Land provoziert Verjährung – jahrelangen Rechtsstreit und versteckte Studiengebühren endlich beilegen!

PRESSEMITTEILUNG der BRANDSTUVE vom Mittwoch den 17. Juni 2020:

Gemeinsame Pressemitteilung der GEW Brandenburg und der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BRANDSTUVE)

In der Antwort auf die mündliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Isabelle Vandré hat die Landesregierung am Mittwoch erklärt, weiterhin keine Rückzahlung vornehmen zu wollen. Damit besteht die akute Gefahr, dass die Ansprüche tatsächlich Ende dieses Jahres verjähren.

Günther Fuchs, Landesvorsitzender der GEW dazu: „Als GEW Landesverband haben wir die Studierenden bei ihrer Klage gegen die zwischen 2001 und 2008 rechtswidrig erhobenen, versteckten Studiengebühren von Anfang an unterstützt. Wir sind bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, haben aber 3 Jahre später immer noch keine Rechtssicherheit. Daher haben wir erneut Klagen unterstützt, weil das Land das Urteil nicht für alle, sondern nur einige wenige Studierende anerkennen wollte. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie die Auseinandersetzung endlich beilegt und ihre Verzögerungstaktik beendet. Man kann nicht jahrelang Verfahren hinauszögern, dann auf ´laufende Verfahren´ verweisen um sich so bis zur tatsächlichen Verjährung durchzumogeln und am Ende vor der Rückzahlung zu drücken!“

Jonathan Wiegers, AStA-Referent an der Uni Potsdam und Sprecher der BRANDSTUVE dazu weiter: „Wir zeigen uns solidarisch mit den Studierendengenerationen vor uns, die geklagt haben. Sie waren sogar vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich, trotzdem verschließt die Landesregierung die Augen und spielt auf Zeit. Das ist erbärmlich und lässt das Vertrauen in den Rechtsstaat schwinden. Es gibt ein Netzwerk in den sozialen Medien von mehreren hundert Betroffenen, die nur darauf warten, endlich konkrete Aussagen des Landes zur Rückzahlung ihrer zur Unrecht gezahlten Gebühren zu bekommen. Das muss unbürokratisch und ohne weitere Klagen passieren – wie zuvor in Berlin. Daher: Rückzahlung jetzt – bevor tatsächlich Verjährung einsetzt und die Verzögerungstaktik der Landesregierung aufgeht!“

Sabrina Arneth, Sprecherin der Studierenden in der GEW-Brandenburg ergänzt: „Zugleich fordern wir, bei der anstehenden Hochschulgesetznovelle die Rückmeldegebühren in Brandenburg gänzlich abzuschaffen. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass das soziale Netz für Studierende löcherig ist. Neben einer überfälligen Bafög-Reform im Bund muss daher auch das Land die Belastungen für Studierende reduzieren und die versteckten Studiengebühren abschaffen. Dann müssten wir unwürdige Kämpfe wie aktuell um die Nothilfen für Studierende nicht führen.“

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte Anfang 2017 nach einem jahrelangen Rechtsstreit die zwischen 2001 und 2008 in Brandenburg erhobene Immantrikulations – und Rückmeldegebühren in Höhe von 51€ als rechtswidrig. Doch statt wie Berlin die Gebühren unbürokratisch zurück zu zahlen, erstattete das Land die versteckten Studiengebühren nur den Kläger*innen und behauptete, dass für alle anderen der Anspruch auf Rückzahlung verjährt sei. Dagegen klagten Betroffene erneut. Die erste Verhandlung dazu fand im März 2019 am Verwaltungsgericht Potsdam statt. Die ehemalige Studentin der Universität Potsdam argumentierte dabei vor Gericht, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Vorliegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes beginne. Das Gericht gab ihr Recht, die Universität Potsdam ging jedoch in Revision – in enger Abstimmung mit der Landesregierung. Bis heute lässt der Verhandlungstermin am Oberverwaltungsgericht auf sich warten. Der Anwalt der Klägerin warnt nun davor, dass die Erstattungsansprüche Ende des Jahres tatsächlich verjähren – nämlich nach Ablauf des dritten vollen Jahres nach dem Urteil. Bisher hatte die Landesregierung es abgelehnt, die Kosten für die Rückzahlung den Hochschulen zu erstatten und auf das nicht abgeschlossene Verfahren verwiesen. Dieses neue Verfahren könnte nun aber länger dauern als die tatsächliche Verjährungsfrist.