PM: Erstattungen von Rückmeldegebühren

P R E S S E M I T T E I L U N G
des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Potsdam, der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg

Potsdam, den 26.09.2017

Brandenburgische Landesregierung beschließt Erstattungen von Rückmeldegebühren nur an Musterkläger*innen – AStA, BrandStuVe und GEW veröffentlichen Erstattungsanträge und kündigen weitere Klagen an

In ihrem heutigen Kabinettsbeschluss hat die brandenburgische Landesregierung beschlossen, lediglich den Musterkläger*innen der 51-Euro Klage eine Erstattung der jahrelang unzulässig erhobenen Rückmeldegebühren zu gewähren. Vorrausgegangen war dem Beschluss das abschließende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.06., welches die erhobenen Rückmeldegebühren an brandenburgischen Hochschulen zwischen dem Wintersemester 2000/01 und dem Wintersemester 2007/08 für nichtig erklärte und somit einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres bestätigte. Aus dem Urteil des OVG ging hervor, dass sämtliche im angegebenen Zeitraum erhobenen Rückmeldegebühren an die Betroffenen erstattet werden müssen.

„Es ist nichts weniger als eine Farce, dass trotz eines rechtskräftigem Urteils die Landesregierung tausenden Studierenden die Erstattung der Rückmeldegebühren verweigert und sie so mit den unzulässigen Mehrkosten allein lässt. Dass nun lediglich die Musterkläger*innen, die bewusst für die gesamte Studierendenschaft Brandenburgs geklagt haben, eine Rückzahlung erhalten sollen, spottet sowohl juristischer als auch politischer Vernunft, wurde durch die verfassungswidrigen, versteckten Studiengebühren doch jahrelang Studierenden Geld aus der Tasche gezogen“, so Lukas Zechner, Referent für Hochschulpolitik im AStA der Universität Potsdam.

„Das Land Berlin hat im fast identischen Berliner Klageverfahren gezeigt, wie eine saubere Abwicklung geht: Dort bekamen alle früher Immatrikulierten die Möglichkeit, unbürokratisch die Rückzahlung zu beantragen. Das Land Brandenburg, das für die verfassungswidrige Formulierung im Gesetz selbst verantwortlich war, will sich nun drücken“, bestätigt Günther Fuchs, Landesvorsitzender der GEW Brandenburg.

„Für uns steht fest: Sollte sich unsere Landesregierung tatsächlich weigern, dem Urteil des OVG nachzukommen, werden wir die Umsetzung des Urteils gerichtlich durchsetzen“, bekräftigt Florian Blume, Sprecher der BrandStuVe.

Die BrandStuVe und die GEW fordern alle Studierenden, die Anspruch auf Rückzahlungen haben, dazu auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Unter folgenden Links können Musteranträge heruntergeladen werden:
www.facebook.com/51euro